Versicherung: Privathaftplichtversicherung nicht von der Stange

Zuletzt aktualisiert 5. November 2015 (zuerst 7. August 2006).

Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung kommt es nicht allein auf die Auswahl eines günstigen Anbieters und die richtige Versicherungssumme an. Auch in dieser Versicherungs-Sparte haben sich in den letzten Jahren die Versicherungsbedingungen stark verändert. Nicht jedes Angebot enthält für den Versicherungsnehmer automatisch auch den wichtigen Versicherungsschutz. Sachsens Verbraucherschützer wiesen im August 2006 auf kritische Punkte hin.

Allmählichkeitsschäden

„Egal wie alt der Versicherungsnehmer ist und in welchem Familienstand er lebt, so genannte Allmählichkeitsschäden sollten zum Beispiel grundsätzlich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein“, informiert Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Gemeint sind Schäden, die durch eine allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen entstehen. Wer zum Beispiel in seiner Mietwohnung ein Wasserrohr nicht fachgerecht repariert und dadurch Wasser lange Zeit unbemerkt austritt, wird seinem Vermieter den Schaden ersetzen müssen. Das kann bei durchfeuchtetem Parkett oder gar Mauerwerk, sehr teuer werden.

Ausfalldeckung

„Der Einschluss einer Ausfalldeckung ist dann für jedermann wichtig, sofern man nicht selbst ausreichend versichert ist“, meint Andrea Hoffmann weiter. Eine Versicherungsleistung wird hier erbracht, wenn derjenige, der einem Anderen einen Schaden zugefügt hat, selbst nicht privat haftpflichtversichert ist und den Schaden auch sonst nicht begleichen kann. „Nicht ganz so wichtig ist dieser Einschluss jedoch, wenn man selbst eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung und die wichtigsten Sachversicherungen abgeschlossen hat“, so Hoffmann.

Situationen: Miete, Schließanlagen und Kinder

Neben diesen Beispielen, gibt es noch viele andere Situationen, die in der Privathaftpflichtversicherung berücksichtigt werden sollten. Wer ein Haus gemietet hat, sollte an dem Einschluss von Mietsachschäden interessiert sein. Und wer in einem Mietshaus mit zentraler Schließanlage wohnt, sollte den Schlüsselverlust gegebenenfalls mit absichern. Werden hin und wieder fremde Kinder beaufsichtigt, braucht es dafür auch zusätzlichen Versicherungsschutz.