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Neue Optik für Steuerbescheide

Montag, 19. Januar 2009



Münster. Ein neues Datenverarbeitungsprogramm beschert den Adressaten der so genannten Kommunalabgaben neu gestaltete Steuerbescheide für die Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben und die Hundesteuer.

Diese neuen Steuerbescheide basieren auf den bis November 2008 bekannten Daten. Falls die Bescheide deshalb überholte oder fehlerhafte Angaben enthalten sollten, bittet das städtische Amt für Finanzen und Beteiligungen um eine Rückmeldung innerhalb der "Rechtsbehelfsfrist" (= ein Monat nach Erhalt des Bescheides). Die jeweiligen Ansprechpartner sind in den Anschreiben genannt.

Die Klagefrist wird dabei nicht verlängert. Deshalb ist es ratsam, die Einwände möglichst frühzeitig an das Amt für Finanzen und Beteiligungen zu richten, damit sie entsprechend rechtzeitig überprüft werden und, falls nötig, ein neuer Steuerbescheid erlassen werden kann.

Wen der Abgabenbescheid 2009  nicht oder nicht rechtzeitig erreicht haben sollte, dem bleiben zunächst die alten Abgaben an den bisherigen Terminen zu zahlen. Bis der neue Bescheid eintrifft…

 
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