Neue Optik für Steuerbescheide |
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Montag, 19. Januar 2009 |
Münster. Ein neues Datenverarbeitungsprogramm beschert den Adressaten der
so genannten Kommunalabgaben neu gestaltete Steuerbescheide für die
Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben und die Hundesteuer.
Diese neuen Steuerbescheide basieren auf den bis November 2008
bekannten Daten. Falls die Bescheide deshalb überholte oder fehlerhafte
Angaben enthalten sollten, bittet das städtische Amt für Finanzen und
Beteiligungen um eine Rückmeldung innerhalb der "Rechtsbehelfsfrist" (=
ein Monat nach Erhalt des Bescheides). Die jeweiligen Ansprechpartner
sind in den Anschreiben genannt.
Die Klagefrist wird dabei nicht verlängert. Deshalb ist es ratsam, die
Einwände möglichst frühzeitig an das Amt für Finanzen und Beteiligungen
zu richten, damit sie entsprechend rechtzeitig überprüft werden und,
falls nötig, ein neuer Steuerbescheid erlassen werden kann.
Wen der Abgabenbescheid 2009 nicht oder nicht rechtzeitig erreicht
haben sollte, dem bleiben zunächst die alten Abgaben an den bisherigen
Terminen zu zahlen. Bis der neue Bescheid eintrifft…
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