27.06.2008 - Schnell und unbürokratisch hat der Deutsche Bundestag Regelungen zum besseren Schutz von Darlehensnehmern verabschiedet. Damit reagiert der Gesetzgeber auf Missstände beim Kredithandel, auf die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im vergangenen Jahr aufmerksam gemacht hatte. „Wir freuen uns, dass die Politik unsere Anstöße so schnell aufgegriffen hat“, erklärt Vorstand Gerd Billen. Trotz vieler positiver Neuerungen bestehe allerdings noch Handlungsbedarf. Das Votum des Bundesrates steht noch aus.
Verbraucherzentrale Bundesverband erreicht mehr Schutz bei Immobilienfinanzierung
„Die Zusammenarbeit und sachgerechte Diskussion mit fast allen
Fraktionen und ihren Verbraucherpolitikern sowie die Unterstützung
durch Bundesverbraucherminister Horst Seehofer und
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sind ermutigend“, kommentiert
Billen das heute im Bundestag ver-abschiedete Risikobegrenzungsgesetz.
Das Gesetz werde sich als Stand-ortvorteil im globalen Markt erweisen,
denn es sorgt langfristig für Sicher-heit und ökonomische Stabilität.
Es schaffe eine höhere Rechtssicherheit für Millionen von Haus- und
Wohnungsbesitzern.
Neues Gesetz reduziert Risiken
Das neue Gesetz setzt zahlreiche Forderungen des Verbraucherzentrale
Bundesverbandes um. So definiert das Gesetz erstmals
Kündigungsvoraussetzungen für den Fall, dass ein Kunde in
Zahlungsschwierigkeiten gerät. Solch eine Regelung gab es bislang nur
bei gewöhnlichen Verbraucherkrediten. Außerdem sorgt eine
Kündigungsfrist von sechs Monaten dafür, dass die Betroffenen genügend
Zeit haben, ihre Rechte zu prüfen. Ein neuer Schadensersetzanspruch
soll Kreditgeber und Investoren dazu zwingen, sachgerecht zu agieren.
Darüber hinaus muss die Bank beim Vertragsschluss darüber informieren,
dass Forderungen aus Kreditverträgen weiterverkauft werden können. Eine
heute in einigen Vertragsklauseln bereits versteckte generelle
Zustimmung zum Austausch des Kreditgebers wird noch strenger
ausgeschlossen.
Weiterer Handlungsbebarf: Bank darf kündigen, Verbraucher nicht
Trotz positiver Regelungen des neuen Gesetzes sieht der
Verbraucherzentrale Bundesverband weiteren Handlungsbedarf. So besteht
weiterhin die Möglichkeit, dass Forderungen an Investoren verkauft
werden, die nicht selbst Kreditinstitute sind. Damit können Banken die
geltenden Eigenkapitalanforderungen umgehen, die es für Banken zum Teil
attraktiv machen, sich von Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten zu
trennen. Nicht aufgegriffen wurde im Entwurf auch die Forderung nach
einem Sonderkündigungsrecht oder einem Zustimmungsrecht des Kunden,
wenn eine Bank einen Kredit weiterverkauft. Schließlich fehlt noch die
Einschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechts des Kreditgebers,
wenn sich die wirtschaftliche Lage des Kunden verschlechtert oder der
Wert der sichernden Immobilie sinkt. Dieses Kündigungsrecht soll
lediglich auf missbräuchliche Verwendung hin überwacht werden.
Verbraucherzentrale Bundesverband brachte Thema ins Rollen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Herbst 2007 eine Studie
veröffentlicht, die dem Problem dubioser Kreditverwertungen auf den
Grund gehen sollte. Das besorgniserregende Ergebnis: Auch nicht
notleidende, sauber abbezahlte Hypothekendarlehen waren in
nennenswertem Umfang von Banken verkauft worden. Darüber hinaus
diagnostiziert die Studie eklatante Rechtslücken, die akuten
Handlungsbedarf bezüglich der Risiken aufzeigten. Nach der
Veröffentlichung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband und
Nachfragen zahlreicher besorgter Verbraucher unter anderem auch bei den
Verbraucherzentralen setzten Regierung und Bundestag das Thema auf die
politische Agenda.
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