Scharlatanerie bei Nahrungs-Ergänzungsmitteln

Ob per Zeitungsanzeige, Postwurfsendung oder übers Internet: Als Wundermittel angepriesene Nahrungs-Ergänzungsmittel zur angeblichen Linderung von Krankheiten boomen, berichtet der "Verbraucher-Newsletter". Auch in Münster werden sie beworben.

Argwohn angebracht: geheimnisvolle Pflanzenextrakte, wieder entdeckte alte Heilpflanzen und Spezialzubereitungen asiatischer Lebensmittel 

"Wen beim Blick auf Anzeigen für geheimnisvolle Pflanzenextrakte, wieder entdeckte alte Heilpflanzen und

Spezialzubereitungen asiatischer Lebensmittel Argwohn überkommt, der liegt meist richtig", sagt Anne-Katrin Wiesemann, Referentin für Lebensmittelrecht der Verbraucherzentrale Sachsen. Wer sich nicht ganz so sicher ist, sollte sich an den Hinweisen der Verbraucherzentrale Sachsen orientieren.

Typische Werbestrategien von Scharlatanen sehen so aus:

 Typische Werbestrategien von Scharlatanen sehen so aus:

Das Mittel …

… wirkt angeblich gegen eine Vielzahl verschiedener Erkrankungen, beispielsweise Akne, Aids, Diabetes, Krebs, Neurodermitis, Rheuma,

… hilft scheinbar, wo die Schulmedizin versagt (hat), speziell in ausweglosen Situationen, bei unheilbaren Krankheiten,

… lindert angeblich die Nebenwirkungen der Verfahren, die die Schulmedizin gegen die spezielle Krankheit einsetzt,

… soll besonders wirksam sein. Als Beweis werden umfangreiche Erfahrungsberichte herangezogen, oft gar nicht existierende Ärzte oder Professoren zitiert. Nachvollziehbare Daten aus kontrollierten klinischen Studien oder entsprechende Literaturquellen werden nicht genannt,

… soll in dieser Qualität nur zeitlich begrenzt oder nur bei "Beratern" dieser Firma erhältlich sein,

… wird nicht in Drogeriemärkten oder Apotheken verkauft,

… wird schon seit Jahren/Jahrzehnten/Jahrhunderten in außereuropäischen Ländern verwendet, ohne offiziell anerkannt zu sein.

Vertreiber nicht in Deutschland?

„Besondere Vorsicht ist nötig, wenn der Vertreiber nicht in Deutschland sitzt. Geld-zurück-Garantien und Schadenersatz bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch das Mittel verursacht wurden, sind nur schwer einklagbar“, warnt Wiesemann. „Im Zweifelsfall fragen Sie besser vorher bei Ihrer Verbraucherzentrale nach.“ Weitere Informationen erhalten Sie entweder unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder unter 01805/79 13 52 montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr (0,12 €/Minute).