Rücklastschriften: Verbraucherzentrale will Kosten begrenzen

Für Rücklastschriften stellt Germanwings seinen Fluggästen 50 Euro in Rechnung. Verboten, meint die Verbraucherzentrale NRW – und hat deshalb den Kadi angerufen.

Konto wies nicht genug Deckung …

Das Konto wies nicht genug Deckung auf, als Germanwings die 157,42 Euro für die gebuchten Flüge „LPK6DM” per Lastschrift einzog. Die Folge: Die Bank des Kunden buchte das Geld zurück.

… eine saftige Rechnung

Für solche Rücklastschriften stellt Germanwings laut Kleingedrucktem stets eine saftige Rechnung aus: „50 Euro Bearbeitungspauschale”. Begründet wird die kernige Strafe mit dem „hohen manuellen Aufwand”, den die Unterbrechung der „automatischen Prozesse” zur Folge habe.

Klar ist: Wer per Lastschrift zahlt, muss für ausreichende Kontodeckung sorgen. Platzt die Abbuchung, hat der Kunde deshalb für anfallende Mehrkosten der Transaktion aufzukommen.

Geldschneiderei

„Allerdings nur in angemessener Höhe”, sagt Hartmut Strube. Der Jurist der Verbraucherzentrale NRW beobachtet seit längerem, dass „immer mehr Firmen den Kunden-Lapsus zur Geldschneiderei nutzen” – ein Millionen-Geschäft.

Auch andere bekannte Unternehmen kassieren kräftig mit: So ahndet etwa das Möbelhaus IKEA Rücklastschriften für Regal Billy und Etagenbett Gutvik mit satten 25 Euro.

Kosten für das Ärgernis meist lediglich zwischen fünf und zehn Euro

Verbraucheranwalt Strube verweist dagegen auf viele Firmen, die als Kosten für das Ärgernis lediglich Beträge zwischen fünf und zehn Euro ausweisen.

Jetzt soll Klarheit her, ob die fetten Straf-Pauschalen rechtens sind. Da Germanwings partout nicht auf das preislich abgehobene Entgelt verzichten will, hat die Verbraucherzentrale NRW das Landgericht Dortmund um ein Urteil gebeten.