Neue Fahrzeugpapiere ab Oktober

Münster – Im Zuge der EU-Harmonisierung werden ab dem 1. Oktober bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt. Die Kfz-Zulassungsstelle des städtischen Ordnungsamtes in Münster bittet daher ab dem 1. Oktober bei jeder Umschreibung, Halterwechsel, Wiederzulassung, Neuzulassung oder Eintragung von technischen Änderungen den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief mitzubringen.

Neue Zulassungsbescheinigungen I und II ersetzen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein / Bisherige Dokumente zunächst weiter gültig

Der Umtausch ist in diesen Fällen vorgeschrieben. Ansonsten behalten der alte Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein zunächst weiterhin ihre Gültigkeit.

Der bisherige Fahrzeugschein wird durch die so genannte Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt, der bisherige Fahrzeugbrief durch die neue Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Fahrzeugpapiere innerhalb der EU werden angeglichen, um den Sicherheitsstandard der Dokumente zu erhöhen.

Wer nur eine neue Anschrift eintragen lässt, behält seinen alten Fahrzeugschein. Für eine individuelle Beratung sind die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle unter Telefon 4 92-39 99 und 4 92-35 10 zu erreichen.