Neue Belastungen für Handwerksbetriebe

Die zu Beginn des Jahres vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge führt für die Mehrheit der Handwerksbetriebe zu finanziellen Belastungen, beklagt die Handwerkskammer Münster  in ihrem  "Newsletter der Handwerkskammer Münster für Betriebe und Mitarbeiter des Handwerks vom 21. März 2006. Eine Umfrage der Handwerkskammer Münster unter 600 Betrieben des Münsterlandes und der Emscher-Lippe-Region zeigt: 92 Prozent der befragten Betriebe fühlen sich durch die Neuregelung belastet, 24 Prozent bezeichnen diese Belastung als schwer.

Betriebe müssen seit Januar Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr zum 15. des Folgemonats, sondern zum drittletzten Banktag des laufenden Monats überweisen. Zudem werden in diesem Jahr nicht zwölf, sondern 13 Überweisungen fällig, da im Januar die Beiträge für Dezember und für Januar überwiesen werden mussten. Damit treten Betriebe für die Rentenkasse in Vorleistung. Gegen diese Regelung hatte die Handwerkskammer nachhaltig protestiert.

Die Ergebnisse der Umfrage verdeutlichen die negativen Folgen der neuen Regelung: Jeweils 17 Prozent der Betriebe mussten notwendige Investitionen verschieben beziehungsweise ihre Kreditlinie ausweiten. 18 Prozent rüsteten notgedrungen ihre EDV auf, 16 Prozent veränderten die Software, was in beiden Fällen zu Kosten führte. 13 Prozent verzeichnen einen erhöhten Arbeitsaufwand.

Die Kammer fordert von der Politik eine Rücknahme der Regelung, um die zusätzlichen erneuten Belastungen der Betriebe zurückzuführen. Gleichzeitig müsse staatlich verursachte Bürokratie abgebaut werden, um die Unternehmen von Kosten zu entlasten.