Juwelier

Als Juwelier bezeichnet man umgangssprachlich jemanden, der Uhren und Schmuck verkauft bzw. den Inhaber eines Fachgeschäfts für Uhren- und Schmuck.

Die Berufsbezeichnung des Juweliers ist zumindest in Deutschland nicht rechtlich geschützt, d.h. es gibt keinen Ausbildungsberuf dieses Namens und theoretisch jeder kann und darf sich so nennen.

Häufig (aber nicht immer) haben Juweliere (im umgangssprachlichen Sinn) eine Ausbildung als Uhrmacher, Gold und/oder Silberschmied absolviert bzw. den Meisterbrief in diesen Handwerksberufen erworben.
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