Ist mein Schnurlos-Telefon ab 2009 verboten?

Ab dem 01.01.2009 dürfen Geräte mit dem Funkstandard CT1 und CT2 nicht mehr betrieben werden. Wer sich nicht daran hält, kann dies mit einer dreistelligen Summe bezahlen. Ob Ihr Schnurlos-Telefon unter dieses Verbot fällt können Sie leicht feststellen.

Schauen Sie nach dem genauen Typ; er sollte auf dem Telefon oder der Basisstation vermerkt sein. Vielleicht steht dort schon CT1 oder CT2 – dann müssen Sie wechseln.

Steht dort nichts vermerkt, dann werfen Sie dann in Ihrem Internet-Browser eine Suchmaschine an und gehen Sie auf die Hersteller-Seite.

Dort findet sich dann etwa bei Siemens die Auskunft: „Alle Telefone der Siemens Gigaset-Reihe betrifft dies nicht, denn sie entsprechen dem modernen DECT-Funkstandard. Betroffen sind lediglich Geräte der Megaset-Reihe, die seit vielen Jahren nicht mehr gebaut werden."

Hintergründe der Standards für Schnurlos-Telefone

CT1 und CT1+ sind analoge Standards für Schnurlostelefone, die in den achtziger Jahren eingeführt wurden. Da sich die ursprünglichen   Frequenzen mit denen des Mobilfunkstandards (GSM) überschneiden, wurden sie für den Gebrauch von Schnurlostelefonen in Europa aufgehoben (spätestens bis Ende 2008).
DECT ist seit 1992 der aktuelle Stand   der digitalen Technologie, der die Bedürfnisse der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Schnurlostelefonie, von Heimnetzwerken und von Unternehmensservices, optimal erfüllt. Laut DECT-Forum, dem Verband der Schnurlostelefonhersteller, ist keine Ablauffrist für den DECT-Standard zu erwarten. In Deutschland, wo gemäß nationaler Regelungen der Bundesnetzagentur der DECT-Standard bis zum Jahr 2013 befristet ist, werden ab 2013 die EU-Regularien gelten, die keine zeitliche Begrenzung beinhalten.