Hecken und Sträucher rechtzeitig beschneiden – Tiefbauamt sorgt für sichere Straßen und Gehwege

Münster.- Wenn üppige Hecken oder wuchernde Sträucher über den Gartenzaun ragen, Fußgänger und Radfahrer behindern, Verkehrsschilder verdecken oder Straßenlampen verdunkeln, dann ist im Sinne der Verkehrssicherheit der Grundstückseigentümer gefordert: Mit einem Pflegeschnitt muss er für Abhilfe sorgen, da sind die gesetzlichen Vorgaben eindeutig.

Wuchernde Pflanzen machen Fußgängern und Radfahrern das Leben schwer

"Leider stellen wir immer häufiger fest, dass sich Anlieger Jahr für Jahr erneut zur Pflege ihrer Pflanzen auffordern lassen", berichtet Rainer Baldus vom städtischen Tiefbauamt, das bei den regelmäßigen Kontrollen der Straßen auch darauf achtet, dass der Wildwuchs nicht überhand nimmt. Nicht selten seien Fußgänger oder Radfahrer gezwungen, über den Bordstein auf die Fahrbahn auszuweichen. "Vor allem für Kinder oder Menschen mit Behinderungen kann es dann schnell gefährlich werden."

Häufig werden Bäume, Hecken oder Sträucher zu dicht an die Grundstücksgrenze gepflanzt. Das Tiefbauamt rät, bei Neuanpflanzungen auf jeden Fall auf den Abstand zur Grenze zu achten. Hecken sollten, damit sie sich nicht zum Ärgernis entwickeln, regelmäßig bis zur Grenze zurück geschnitten werden.

Viele Grundstückseigentümer verweisen nach den Erfahrungen des Tiefbauamtes darauf, dass das Heckenschutzgesetz die Pflege der Hecken im Sommer verbiete. "Das ist nicht richtig", stellt Rainer Baldus klar. "Denn das Heckenschutzgesetz gilt nicht für Zierhecken." Allerdings empfiehlt er, den Herbst für die Pflege der Grundstücksbepflanzung zu nutzen.

Als Richtmaß für die Hecken- und Baumpflege gilt eine freie Durchgangshöhe von 2, 25 Metern an Rad- und Gehwegen und eine freie Durchfahrtshöhe von 4, 50 Metern an Fahrbahnen. Für Unfallschäden, die sich aus unzureichender Pflege ergeben, haften die Grundstückseigentümer. Das Tiefbauamt bittet daher nachdrücklich alle Eigentümer, für einen ungehinderten Durchgang und eine freie Durchfahrt an ihren Grundstücksgrenzen zu sorgen. Grundstückseigentümer, die sich die Bitte zu Herzen nehmen, helfen der Stadt, so manchen Steuergroschen zu sparen, denn das Einfordern und Überprüfen eines notwendigen Pflegeschnitts ist natürlich mit Kosten verbunden.