Führerscheinstelle des Ordnungsamtes berät junge Erwachsene zum Modellversuch Begleitpersonen

Münster.- Bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres können junge Erwachsene ab sofort in Nordrhein-Westfalen am Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" teilnehmen. Die erforderlichen Anträge sind bei der Führerscheinstelle des städtischen Ordnungsamtes Münster, Rudolf-Diesel-Straße 5 – 7 zu stellen.

Mit der Ausbildung in den Führerscheinklassen B oder BE in den Fahrschulen kann frühestens ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag begonnen werden.

Nach der bestandenen Prüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Mit dieser dürfen dann gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson Fahrzeuge der Klasse B und BE gefahren werden. Die Begleitpersonen sind bereits bei der Antragstellung zu nennen und werden in die Prüfbescheinigung eingetragen.

Begleitperson nötig

Als Begleitperson akzeptiert wird, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens fünf Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg hat. Während der Begleitungsfahrten darf der Blutalkoholgehalt der Begleitperson nicht über 0,5 Promille liegen. Selbstverständlich darf die Begleitperson auch nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel oder Drogen stehen.

Die jungen Fahrerinnen und Fahrer sind die allein verantwortlichen Fahrzeugführer, die Begleitpersonen stehen lediglich als Ansprechpartner zur Verfügung. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der "echte" EU-Führerschein von der Führerscheinstelle ausgehändigt. Hierfür ist dann ein Antrag zu stellen.

Für eine individuelle Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle des Ordnungsamtes (Telefon 4 92-39 99 oder 4 92-35 10) gerne zur Verfügung.

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