Ermittlungen gegen Stadtdirektor Schultheiß eingestellt

Münster (SMS) Das bei der Staatsanwaltschaft Münster geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsnahme gegen Stadtdirektor Hartwig Schultheiß wurde am 19. Februar 2015 durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Das Ermittlungsverfahren hat nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft keinerlei Hinweise ergeben, die den Tatvorwurf der Vorteilsannahme bestätigen.

Am 28. Oktober 2014 hatten Staatsanwaltschaft und Polizei die Diensträume des Stadtdirektors und seine Privaträume durchsucht, nachdem in einer Anzeige gegenüber den Ermittlungsbehörden behauptet worden war, es bestehe ein Zusammenhang zwischen städtischen Auftragsvergaben an ein privates Ingenieurbüro und einer Begünstigung der beruflichen Tätigkeit der Ehefrau des Stadtdirektors. Diese Mutmaßungen haben sich in keinem Punkt als belastbar dargestellt. In den Abschlussberichten der ermittelnden Staatsanwaltschaft wird vielmehr festgestellt, dass die zugetragenen Vorwürfe sich nicht bestätigt haben.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

Zu einem entsprechenden Ergebnis war im November 2014 bereits das das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster gelangt, das im Auftrag des Oberbürgermeisters die den Vorwürfen zugrunde liegende Vergabe städtischer Aufträge überprüft hatte.

Für Oberbürgermeister Markus Lewe ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens "alles andere als eine Überraschung, sondern selbstverständlich angesichts der tadellosen Amtsführung des Stadtdirektors.

"Prüfungen transparent und nachvollziehbar"
"Die Vorwürfe waren unhaltbar", so OB Lewe weiter. "Stadtdirektor Schultheiß hatte und hat das uneingeschränkte Vertrauen des Oberbürgermeisters als sein Dienstherr." In der Verwaltung und in den politischen Gremien seien Vergaben aufgrund vieler Prüfungen transparent und nachvollziehbar. "Die Annahme, dass die Verwaltungsleitung quer durch die Hierarchiestufen Einfluss auf Vergaben und Auftragserteilungen nimmt, ist absurd", stellt OB Lewe fest.

Durch den zügigen Abschluss der Ermittlungen und das eindeutige Ergebnis sei Schaden vom Amt und der Person des Stadtdirektors abgewendet worden. Lewe weiter: "Allerdings ist die Frage erlaubt, ob dieses Ermittlungsergebnis nicht – ohne Durchsuchung selbst der privaten Räume – bereits durch bloße Sichtung der Akten der Stadt Münster hätte erreicht werden können."

Mit Blick auf dieses und andere Verfahren stellt der Oberbürgermeister fest: "Es scheint in Mode zu sein, Strafverfolgungsbehörden zur Denunziation missbräuchlich zu instrumentalisieren. Dieser Versuch ist glücklicherweise einmal mehr gescheitert."