Kommunalwahl in NRW findet am 30. August 2009 statt |
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Mittwoch, 18. Februar 2009 |
Die Kommunalwahl in NRW findet am 30. August 2009 statt - und nicht wie geplant am 7. Juni.
Der Verfassungsgerichtshof
Nordrhein-Westfalen hat den von der Regierung geplanten vorgezogenen
Termin zur Kommunalwahl am 7. Juni untersagt. Das Gericht folgte damit
einer Klage der Opposition aus SPD und Grünen.
Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen können anders als von der Landesregierung NRW geplant nicht zusammen mit der Europa-Wahl am 7.
Juni abgehalten werden. Der Verfassungsgerichtshof des Landes
in Münster entschied am Mittwoch, die Zusammenlegung auf den frühen
Termin führe dazu, dass zwischen der Kommunalwahl und dem
Zusammentreten der neuen Räte mit über vier Monaten ein „unzulässig
langer Zeitraum“ liege. Damit folgte das Gericht einer Klage der
Opposition aus SPD und Grünen.Die
bei der letzten Kommunalwahl gewählten Räte, Bürgermeister und Landräte
sind bis Oktober 2009 im Amt. Durch das von der Landesregierung
beschlossene Vorziehen der Kommunalwahlen auf Anfang Juni sei es nicht
möglich, dass die neu gewählten Volksvertretungen sich innerhalb der
vorgegeben drei Monate konstituierten.
Eine Überschreitung der Frist
sei indes nur aus „zwingenden“ Gründen des Gemeinwohls möglich,
entschieden die Richter. Diese Voraussetzungen lägen aber nicht vor.
Die Landesregierung hatte den gemeinsamen Termin mit der Europawahl
angesetzt, da sie so auf eine höhere Wahlbeteiligung hoffte.
SPD-Vertreter forderten bereits, die Kommunalwahl solle nun zusammen
mit der Bundestagswahl 2009 abgehalten werden.
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