Münster/Gebühren für Abfälle. Münster hat eine ausgesprochen bürgerfreundliche Abfallgebühren-Kalkulation. "Die Stadt verzichtet zugunsten der Gebührenzahler auf einen Teil der möglichen kalkulatorischen Verzinsung ihres Anlagevermögens und Kapitals", so Stadtkämmerin Helga Bickeböller. Außerdem habe die Stadt zugunsten der Gebührenzahler auf die Abführung von 700 000 Euro AWM-Überschüssen verzichtet, die 2007 außerhalb des Gebührenhaushalts unter anderem durch Transport und Sammlung von Gewerbeabfällen erwirtschaftet wurden.
"Der öffentlich geäußerte Vorwurf einer 'verbotswidrigen'
Quersubventionierung des städtischen Haushalts durch
Gebührenüberschüsse ist falsch. Die Stadt weist diesen Vorwurf mit
Nachdruck zurück", stellt die Kämmerin klar.
Anlass für die unterstellte unzulässige Gebührenverwendung ist, dass
die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) seit 2007 jährlich 250 000
Euro an die Stadt abführen. Dabei handelt es sich um Zinsen für das
Vermögen und Kapital, das die Stadt den AWM zur Verfügung gestellt hat.
Der Betrag entspricht einer sehr moderaten Verzinsung. Er wurde 2007
festgelegt, als für 2006 ein AWM-Jahresüberschuss von 276 000 Euro
vorlag. Damals wurde eine kalkulatorische Verzinsung von nur 250 000
Euro festgelegt, um eine Gebührenerhöhung zu vermeiden.
"Kalkulatorische Zinsen für Anlagevermögen und Kapital sind nach
geltendem Recht zulässig und auch in anderen Städten üblich", erläutert
Stadtkämmerin Bickeböller. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, das Amt für
Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Revision und die Fa. Rödl u. Partner
hätten die Stadt auf die Möglichkeit der Erhebung kalkulatorischer
Zinsen hingewiesen. Der Ansatz kalkulatorischer Zinsen bei der
Berechnung der Gebührenhöhe ist höchstrichterlich bestätigt worden.
Nicht nur beim kalkulatorischen Zinssatz bewegt sich Münster in einem
sehr gebühren- und bürgerfreundlichen Rahmen. So wies die Gewinn- und
Verlustrechnung der AWM für 2007 rund 800 000 Euro Zinseinnahmen aus.
Auch hier hätte kein zwingender Anspruch bestanden, diesen Zinsbetrag -
wie tatsächlich geschehen - zugunsten der Gebührenkalkulation
einzusetzen. Ganz zu schweigen von den erwähnten 700 000 Euro
Überschuss, der außerhalb des Gebührenkreislaufs erwirtschaftet, aber
gleichwohl zugunsten günstigerer Gebühren eingesetzt wurde.