Amtsgericht Münster ahndet erneut Verstoß gegen Jugendschutz

Zu einer Geldbuße von insgesamt 900 Euro plus Zahlung der Verfahrenskosten wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz ist am Dienstag der verantwortliche Betriebsleiter der Diskothek "Nachtstudios" am Albersloher Weg verurteilt worden.

Betriebsleiter der Diskothek "Nachtstudios" muss 900 Euro Bußgeld zahlen

"Auch diese Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt unser konsequentes Durchgreifen bei Verstößen gegen den Jugendschutz", so Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner.

Denn bereits im Juni dieses Jahres endet ein Verfahren wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz vor dem Amtsgericht Münster mit der Verhängung einer hohen Geldbuße..

Bei einer Jugendschutzkontrolle von Polizei und Ordnungsamt im Juni 2004 war die Diskothek "Nachtstudios" am Albersloher Weg aufgefallen. Zahlreiche Verstöße gegen das Jugenschutzgesetz wurden festgestellt. So wurden unter anderem Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt und die gesetzlich festgelegten Aufenthaltszeiten überschritten. Ein weiteres Verfahren ist noch vor dem Amtsgericht anhängig.

Ordnungsamt plant bereits nächste Überprüfungen

Die nächsten Überprüfungen durch Ordnungsamt und Polizei für die kommende "Disco-Saison" sind bereits in der Planung.